2008/12/29

Beitragsbemessungsgrenze 2009 für die Krankenversicherung

Mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, ab welchem Einkommen die jeweiligen Beiträge zur gesetzl. Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung nicht weiter anwachsen.

Beitragsbemessungsgrenze 2009: 3675 € im Monat bzw. 44100 € im Jahr

Im Jahr 2008 lag die Bemessungsgrenze noch bei 3600 € monatlich bzw. 43200 € im Jahr.

 

Neue Rechengrößen in der Rentenversicherung

Für die gesetzl. Rentenversicherung gelten im Jahr 2009 folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

Rentenversicherung Ost
54600 Euro im Jahr
4550 Euro im Monat

Rentenversicherung West
64800 Euro im Jahr
5400 Euro im Monat