Betriebliche Altersvorsorge - Sozialabgaben
Die bisherige Regelung war lediglich als Übergangsregelung gedacht. Dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur wenigen Versicherungsnehmern bewusst.
Lau Bundesarbeitsministerium seien die durch Subventionen geförderten Beiträge zu groß. Dies führt nun dazu, dass die Übergangsregelung, die als Anschubfinanzierung gedacht war, nicht fortgeführt wird.


