2006/09/24

Grundsicherung - Altersarmut

Obwohl die Armut im Alter besonders in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat, gibt es viele Menschen, die Ansprüche auf Leistungen vom Staat nicht geltend machen. Oft soll hiermit auch vermieden werden, dass staatliche Leistungen bei Angehörigen zurückgeholt werden.
Die im Jahre 2003 eingeführte Grundsicherung enthält sämtliche Leistungen nach dem recht der Sozialhilfe. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können neben der Grundsicherung bezogen werden.
Auf das Einkommen von Angehörigen wird nur ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung ist ein für den Lebensunterhalt nicht ausreichendes Einkommen.
Der Antragsteller muss in Deutschland wohnhaft sein. Bei bestehender Aufenthaltsgenehmigung sind auch ausländische Mitbürger bezugsberechtigt.

 

Kindererziehung und Rente

Die gesetzliche Rente bietet Möglichkeiten des Ausgleichs für finanzielle Nachteile, die durch Familienarbeit entstanden sind. Für Zeiten der Kindererziehung bekommt man Kinderberücksichtigungs- und Kindererziehungszeiten angerechnet.
Für vor dem Jahr 1991 geborene Kinder zahlt der Staat Rentenbeiträge für ein Jahr.
Ab dem Jahr 1992 geborene Kinder werden mit Rentenbeiträgen für die Dauer von 3 Jahren begünstigt.
Zeiten der Kindererziehung müssen nicht zwangsläufig dem weiblichen Part einer Lebensgemeinschaft zugerechnet werden.
Es besteht ebenso die Möglichkeit die Kindererziehungszeiten dem Vater anrechnen zu lassen, bzw. diese auf beide Elternteile aufzuteilen.

 

2006/09/20

Berufsstart und Vorsorge

Für circa 500.000 Abgänger von Schulen und 250.000 Absolventen von Studiengängen beginnt bald ein neuer Abschnitt ihres Lebens. Insbesondere junge Menschen sollten sich der Notwendigkeit einer zusätzlichen Vorsorge für das Alter bewusst sein, und möglichst früh für eine adäquate Versorgung die Weichen stellen.
Die gesetzliche Rente wird für heutige Berufseinsteiger nur eine Grundversorgung bedeuten. Daher ist es ratsam sich frühzeitig über Möglichkeiten einer zusätzlichen Vorsorge zu informieren.

 

2006/09/17

Teilrente

Die Teilrente wird von Personen genutzt, die bei Rentenbezug einen höheren Nebenverdienst erzielen wollen, als dies mit der vollen Altersrente möglich ist.
Hier sind momentan lediglich 350 Euro monatlicher Hinzuverdienst erlaubt, ohne Rentenkürzungen hinnehmen zu müssen. Teilrenten lassen oft wesentlich höhere Hinzuverdienste zu.
Die zulässige Höhe errechnet sich aus dem vor Rentenbeginn bezogenem Gehalt, sowie der Höhe der Teilrente selbst. Eine Teilrente rentiert sich jedoch nur, wenn die Nebenverdienstgrenze ausgenutzt wird. Daher sollte man sich vorab die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnen lassen, bevor man sich für eine Teilrente entscheidet.

 

2006/09/13

Rente nach Ehescheidung

Im Fall einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich vom Familiengericht durch das Scheidungsurteil geregelt.
Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erwarben, werden zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt. So ist der Partner mit dem höheren Einkommen, und somit höheren Ansprüchen ausgleichspflichtig gegenüber dem Partner mit dem geringeren Verdienst.
Durch den Versorgungsausgleich erwerben die einstigen Ehepartner so Ansprüche auf Rente in gleicher Höhe.

 

2006/09/09

Arbeitslosigkeit und Rente

Die Bundesregierung plant ab 2007 die Beiträge zur Rentenversicherung für Hartz IV Empfänger um circa die Hälfte zu kürzen.
Damit würden sich die Auswirkungen von Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente extrem verschärfen. Für Hartz IV Empfänger werden momentan Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, die einem monatlichen Verdienst von 400 Euro entsprechen.