Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nicht mehr nach dem Ertragsanteil, sondern
nachgelagert besteuert. Dies wird durch das
Alterseinkünftegesetz geregelt. Gewisse Formen der
Altersvorsorge werden hiermit während Zeiten der Erwerbstätigkeit steuerlich entlastet. Lebensversicherungen stellen nun eher Kapitalanlagen dar, da sie schon während der Erwerbstätigkeit steuerlich belastet werden.
Das Alterseinkünftegesetz besagt ferner, dass Arbeitnehmer dieses Jahr 24 Prozent ihrer Rentenbeiträge als Sonderausgaben absetzen können. Im Jahr 2025 werden Rentenbeiträge dann
komplett steuerfrei sein. Dafür wird der zu versteuernde Anteil bei Rentenauszahlungen schrittweise angehoben. Zwischen 2006 und 2020 steigt die Steuer auf Rentenauszahlungen jährlich um zwei Prozent, anschließend bis im Jahr 2040 hundert Prozent Versteuerung erreicht sind um einen Prozentpunkt.
Im Gegenzug steigt der Anteil der Rentenauszahlungen, die steuerpflichtig sind. Für alle, die bis Ende 2005 in
Rente gingen, betrug dieser Anteil 50 Prozent. Für Neurentner der Jahre 2006 bis 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil pro Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte von 50 auf 80 Prozent, danach bis 2040 in Einprozentschritten auf 100 Prozent. Diese Neuregelung der
Rentenbesteuerung macht einmal mehr deutlich, dass private
Vorsorge unabdingbar ist, wenn der bisherige Lebensstandard auch im Alter Bestand haben soll.