2006/08/25

Wehrdienst und Rente

Die Rentenansprüche aus Wehr-, oder Zivildienst entsprechen 60 Prozent des Durchschnittseinkommens.
Wehr- und Zivildienst bringen automatisch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich. Die anfallenden Beiträge werden vom Staat erbracht, wobei sich die aus diesen Zeiten entstehenden Ansprüche am Durchschnittseinkommen orientieren. Die Bezugsgröße des Jahres 2006 entspricht dem Durchschnittsverdienst in 2004, wovon 60 Prozent als Einkommen angerechnet werden.

 

2006/08/24

Vorzeitig in Rente

Erst vor wenigen Jahren wurden die Altersgrenzen für vorzeitige Renten angehoben. Trotzdem besteht nach wie vor die Möglichkeit vor dem gesetzlichen Mindestalter von 65 Jahren um Abschläge gekürzte Rentenleistungen zu beziehen. So wurde die Altersgrenze für Schwerbehinderte auf 63 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die 35 Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben, können schon mit 60 Jahren rentenleistungen beziehen, welche dann jedoch um 10,8 Prozent gekürzt werden. Der jeweilige regionale Rentenversicherungsträger erteilt Auskunft über Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestandes, sowie damit verbundenen Abschlägen.

 

2006/08/22

Rente und Steuern

Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nicht mehr nach dem Ertragsanteil, sondern nachgelagert besteuert. Dies wird durch das Alterseinkünftegesetz geregelt. Gewisse Formen der Altersvorsorge werden hiermit während Zeiten der Erwerbstätigkeit steuerlich entlastet. Lebensversicherungen stellen nun eher Kapitalanlagen dar, da sie schon während der Erwerbstätigkeit steuerlich belastet werden.
Das Alterseinkünftegesetz besagt ferner, dass Arbeitnehmer dieses Jahr 24 Prozent ihrer Rentenbeiträge als Sonderausgaben absetzen können. Im Jahr 2025 werden Rentenbeiträge dann komplett steuerfrei sein. Dafür wird der zu versteuernde Anteil bei Rentenauszahlungen schrittweise angehoben. Zwischen 2006 und 2020 steigt die Steuer auf Rentenauszahlungen jährlich um zwei Prozent, anschließend bis im Jahr 2040 hundert Prozent Versteuerung erreicht sind um einen Prozentpunkt.
Im Gegenzug steigt der Anteil der Rentenauszahlungen, die steuerpflichtig sind. Für alle, die bis Ende 2005 in Rente gingen, betrug dieser Anteil 50 Prozent. Für Neurentner der Jahre 2006 bis 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil pro Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte von 50 auf 80 Prozent, danach bis 2040 in Einprozentschritten auf 100 Prozent. Diese Neuregelung der Rentenbesteuerung macht einmal mehr deutlich, dass private Vorsorge unabdingbar ist, wenn der bisherige Lebensstandard auch im Alter Bestand haben soll.

 

2006/08/21

Effektiv versichern

Laut Bund der Versicherten ist in Deutschland ein Grossteil der Bevölkerung überversichert! Jeder deutsche Haushalt zahlt durchschnittlich 2900 Euro im Jahr in Versicherungen ein. Oftmals in Versicherungsschutz der garnicht benötigt wird. Es ist daher ratsam bestehende Verträge genaustens zu prüfen, und eine persönliche Strategie zu entwickeln. Elementare Gefahren abzusichern sollte hierbei oberstes Gebot sein.

 

2006/08/18

Steinbrück sorgt für Wirbel

Bundesfinanzminister Steinbrück hat mit seiner Forderung zugunsten der Altersversorgung auf Urlaub zu verzichten den Unmut vieler Bundesbürger auf sich gezogen. Dass zum Aufbau einer adäquaten Altersvorsorge ein gewisser Verzicht auf Konsum unumgänglich ist, sollte jedem klar sein! Ursache für den Wirbel um Steinbrücks Aussage dürfte weniger der Inhalt der Aussage, als aufkommender Unmut über Gehälter von Politikern sein, die solche Forderungen stellen.

 

2006/08/16

Streit um Backstein-Rente

In der großen Koalition ist man sich nicht einig über die künftige Integration von Immobilieneigentum in die Riester-Rente.
Während die SPD eine nachgelagerte Besteuerung favorisiert, beharrt die CDU auf einem autonomen Modell der Förderung.

 

2006/08/10

Wohnungsbauprämie

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will offensichtlich die Wohnungsbauprämie streichen. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage wäre dies erneut die Streichung einer traditionsreichen Förderung unseres einstigen Sozialstaates. Die Fördermittel sollen jedoch nicht gänzlich eingespart werden, sondern zur Bezuschussung von eigengenutzten Immobilien im Rahmen der Riester-Rente genutzt werden.

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