Neue Rechengrößen in der Rentenversicherung
Für die gesetzl. Rentenversicherung gelten im Jahr 2009 folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
Rentenversicherung Ost
54600 Euro im Jahr
4550 Euro im Monat
64800 Euro im Jahr
5400 Euro im Monat
Für die gesetzl. Rentenversicherung gelten im Jahr 2009 folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
Rentenversicherung Ost
54600 Euro im Jahr
4550 Euro im Monat
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