Beitragsbemessungsgrenze 2009 für die Krankenversicherung
Mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, ab welchem Einkommen die jeweiligen Beiträge zur gesetzl. Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung nicht weiter anwachsen.
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 3675 € im Monat bzw. 44100 € im Jahr
Im Jahr 2008 lag die Bemessungsgrenze noch bei 3600 € monatlich bzw. 43200 € im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 3675 € im Monat bzw. 44100 € im Jahr
Im Jahr 2008 lag die Bemessungsgrenze noch bei 3600 € monatlich bzw. 43200 € im Jahr.



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