2006/12/10

Beitragsbemessungsgrenze - Krankenversicherung

2007 wird sich die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich nicht ändern. Bedenkt man, dass es in den letzten Jahren immer Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze gab ist dies eine erfreuliche Nachricht. Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2007 bis zu einer Grenze von 42.750 Euro Jahreseinkommen Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden müssen.

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