2006/09/13

Rente nach Ehescheidung

Im Fall einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich vom Familiengericht durch das Scheidungsurteil geregelt.
Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erwarben, werden zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt. So ist der Partner mit dem höheren Einkommen, und somit höheren Ansprüchen ausgleichspflichtig gegenüber dem Partner mit dem geringeren Verdienst.
Durch den Versorgungsausgleich erwerben die einstigen Ehepartner so Ansprüche auf Rente in gleicher Höhe.

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