Kindererziehung und Rente
Die gesetzliche Rente bietet Möglichkeiten des Ausgleichs für finanzielle Nachteile, die durch Familienarbeit entstanden sind. Für Zeiten der Kindererziehung bekommt man Kinderberücksichtigungs- und Kindererziehungszeiten angerechnet.
Für vor dem Jahr 1991 geborene Kinder zahlt der Staat Rentenbeiträge für ein Jahr.
Ab dem Jahr 1992 geborene Kinder werden mit Rentenbeiträgen für die Dauer von 3 Jahren begünstigt.
Zeiten der Kindererziehung müssen nicht zwangsläufig dem weiblichen Part einer Lebensgemeinschaft zugerechnet werden.
Es besteht ebenso die Möglichkeit die Kindererziehungszeiten dem Vater anrechnen zu lassen, bzw. diese auf beide Elternteile aufzuteilen.
Für vor dem Jahr 1991 geborene Kinder zahlt der Staat Rentenbeiträge für ein Jahr.
Ab dem Jahr 1992 geborene Kinder werden mit Rentenbeiträgen für die Dauer von 3 Jahren begünstigt.
Zeiten der Kindererziehung müssen nicht zwangsläufig dem weiblichen Part einer Lebensgemeinschaft zugerechnet werden.
Es besteht ebenso die Möglichkeit die Kindererziehungszeiten dem Vater anrechnen zu lassen, bzw. diese auf beide Elternteile aufzuteilen.



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