Grundsicherung - Altersarmut
Obwohl die Armut im Alter besonders in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat, gibt es viele Menschen, die Ansprüche auf Leistungen vom Staat nicht geltend machen. Oft soll hiermit auch vermieden werden, dass staatliche Leistungen bei Angehörigen zurückgeholt werden.
Die im Jahre 2003 eingeführte Grundsicherung enthält sämtliche Leistungen nach dem recht der Sozialhilfe. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können neben der Grundsicherung bezogen werden.
Auf das Einkommen von Angehörigen wird nur ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung ist ein für den Lebensunterhalt nicht ausreichendes Einkommen.
Der Antragsteller muss in Deutschland wohnhaft sein. Bei bestehender Aufenthaltsgenehmigung sind auch ausländische Mitbürger bezugsberechtigt.
Die im Jahre 2003 eingeführte Grundsicherung enthält sämtliche Leistungen nach dem recht der Sozialhilfe. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können neben der Grundsicherung bezogen werden.
Auf das Einkommen von Angehörigen wird nur ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung ist ein für den Lebensunterhalt nicht ausreichendes Einkommen.
Der Antragsteller muss in Deutschland wohnhaft sein. Bei bestehender Aufenthaltsgenehmigung sind auch ausländische Mitbürger bezugsberechtigt.



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