Wehrdienst und Rente
Die Rentenansprüche aus Wehr-, oder Zivildienst entsprechen 60 Prozent des Durchschnittseinkommens.
Wehr- und Zivildienst bringen automatisch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich. Die anfallenden Beiträge werden vom Staat erbracht, wobei sich die aus diesen Zeiten entstehenden Ansprüche am Durchschnittseinkommen orientieren. Die Bezugsgröße des Jahres 2006 entspricht dem Durchschnittsverdienst in 2004, wovon 60 Prozent als Einkommen angerechnet werden.
Wehr- und Zivildienst bringen automatisch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich. Die anfallenden Beiträge werden vom Staat erbracht, wobei sich die aus diesen Zeiten entstehenden Ansprüche am Durchschnittseinkommen orientieren. Die Bezugsgröße des Jahres 2006 entspricht dem Durchschnittsverdienst in 2004, wovon 60 Prozent als Einkommen angerechnet werden.



<< zurück