Vorzeitig in Rente
Erst vor wenigen Jahren wurden die Altersgrenzen für vorzeitige Renten angehoben. Trotzdem besteht nach wie vor die Möglichkeit vor dem gesetzlichen Mindestalter von 65 Jahren um Abschläge gekürzte Rentenleistungen zu beziehen. So wurde die Altersgrenze für Schwerbehinderte auf 63 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die 35 Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben, können schon mit 60 Jahren rentenleistungen beziehen, welche dann jedoch um 10,8 Prozent gekürzt werden. Der jeweilige regionale Rentenversicherungsträger erteilt Auskunft über Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestandes, sowie damit verbundenen Abschlägen.



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