Riester - Auslandsregel
Nach Ansicht der EU-Kommission verstossen drei Regeln der Riester-Rente gegen EU-Recht. Deutschland wurde dazu aufgefordert hier nachzubessern, da Ausländer und im Ausland lebende Riester-Sparer nicht gleichgestellt sein.
- So erhalten ausländische Arbeitnehmer, die zwar Sozialversicherungsbeiträge zahlen, jedoch weniger als 90% ihres Einkommens in Deutschland verdienen, keine Riester-Zulage.
- Zudem dürfen mit Riester-Kapital nur Wohnungen in Deutschland gekauft werden, was Grenzgänger benachteiligt, die zwar in deutschland leben, aber im Nachbarland bauen wollen.
- Desweiteren muss die Riester-Zulage zurückgezahlt werden, wenn man im Ruhestand im Ausland lebt, bzw. in die ausländische Heimat zurückkehrt.



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