2006/03/13

Riester - Auslandsregel

Nach Ansicht der EU-Kommission verstossen drei Regeln der Riester-Rente gegen EU-Recht. Deutschland wurde dazu aufgefordert hier nachzubessern, da Ausländer und im Ausland lebende Riester-Sparer nicht gleichgestellt sein.

  • So erhalten ausländische Arbeitnehmer, die zwar Sozialversicherungsbeiträge zahlen, jedoch weniger als 90% ihres Einkommens in Deutschland verdienen, keine Riester-Zulage.
  • Zudem dürfen mit Riester-Kapital nur Wohnungen in Deutschland gekauft werden, was Grenzgänger benachteiligt, die zwar in deutschland leben, aber im Nachbarland bauen wollen.
  • Desweiteren muss die Riester-Zulage zurückgezahlt werden, wenn man im Ruhestand im Ausland lebt, bzw. in die ausländische Heimat zurückkehrt.
Die Bundesregierung ist nun dazu aufgefordert umgehend die genannten Punkte abzuändern.

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