Übertragungsabkommen
Künftig können mehr Arbeitnehmer im Fall eines Jobwechsels ihre Betriebsrente ohne Unterbrechung beim neuen Arbeitgeber fortsetzen. Durch ein Übertragungsabkommen, welches die Mitnahme der Betriebsrente vereinfacht, wird ein Wechsel von Direktversicherungen zu Pensionskassen, oder umgekehrt, geregelt. Hierbei fallen weder eine erneute Gesundheitsprüfung, noch neue Abschlusskosten an. Der Wechsel ist möglich, wenn die jeweiligen Anbieter das Abkommen unterzeichnet haben. Die Unterzeichner des Abkommens sind unter www.gdv.de zu finden.



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