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Gesetzliche Rentenversicherung


Die erste und wichtigste Säule der Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung.

Die erste und wichtigste Säule der Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung. In erster Linie ist sie als Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte konzipiert. Daneben sind weitere Personenkreise, wie Kindererziehende, Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Selbstständige bestimmter Berufsgruppen und so genannte Selbstständige mit einem Auftraggeber, pflichtversichert. Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können auf Antrag der Pflichtversicherung beitreten. Auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die Rentenversicherung der Arbeiter, die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit Rente an die Versicherten. Bei Tod des Versicherten leistet sie Zahlungen an die Hinterbliebenen. Im Wesentlichen bemisst sich diese Leistung an der Höhe des während des Arbeitslebens erzielten Lohns, von dem Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Das ist die "Lohn- und Beitragsbezogenheit" der Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung enthält darüber hinaus auch so genannte Elemente des sozialen Ausgleichs. Darunter versteht man die rentensteigernde Anrechnung bestimmter beitragsfreier Zeiten, beispielsweise Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet außerdem Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentner, gewährt und führt Rehabilitationsmaßnahmen durch und berät ihre Versicherten. Die Väter der Rentenreform von 1957 haben sich die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten als ein "Regelversicherungssystem" gedacht. Das bedeutet im Klartext: Eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll für sich genommen bereits ausreichen, um im Regelfall die wirtschaftliche Sicherung im Alter zu gewährleisten.

Doch das ist nicht immer der Fall. Es funktioniert nur dann, wenn der Versicherte nicht nur ein weitgehend ununterbrochenes Erwerbsleben aufweisen kann, sondern auch durchgängig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Und das ist eben nicht die Regel. Zusätzlicher Sicherungsbedarf ist also notwendig. Genau dem trägt die Rentenreform von 2001 Rechnung. Sie berücksichtigt, dass die Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards zukünftig nur dann im vollen Umfang möglich ist, wenn neben die gesetzliche Rente auch Leistungen aus der betrieblichen und privaten Zusatzsicherung treten.

 



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