Die erste und wichtigste Säule der Altersversorgung ist die
gesetzliche Rentenversicherung.
Die erste und wichtigste Säule der Altersversorgung
ist die gesetzliche Rentenversicherung. In erster Linie ist
sie als Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte konzipiert.
Daneben sind weitere Personenkreise, wie Kindererziehende, Bezieher
bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe,
Selbstständige bestimmter Berufsgruppen und so genannte Selbstständige
mit einem Auftraggeber, pflichtversichert. Selbstständige,
die nicht pflichtversichert sind, können auf Antrag der Pflichtversicherung
beitreten. Auch eine freiwillige Versicherung ist möglich.
Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die Rentenversicherung
der Arbeiter, die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche
Rentenversicherung.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter oder bei verminderter
Erwerbsfähigkeit Rente an die Versicherten. Bei Tod
des Versicherten leistet sie Zahlungen an die Hinterbliebenen. Im
Wesentlichen bemisst sich diese Leistung an der Höhe des während
des Arbeitslebens erzielten Lohns, von dem Beiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Das ist die "Lohn-
und Beitragsbezogenheit" der Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung
enthält darüber hinaus auch so genannte Elemente des sozialen
Ausgleichs. Darunter versteht man die rentensteigernde Anrechnung
bestimmter beitragsfreier Zeiten, beispielsweise Ausbildungs- oder
Kindererziehungszeiten. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet
außerdem Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
der Rentner, gewährt und führt Rehabilitationsmaßnahmen
durch und berät ihre Versicherten. Die Väter der Rentenreform
von 1957 haben sich die Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten als ein "Regelversicherungssystem" gedacht.
Das bedeutet im Klartext: Eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
soll für sich genommen bereits ausreichen, um im Regelfall
die wirtschaftliche Sicherung im Alter zu gewährleisten.
Doch das ist nicht immer der Fall. Es funktioniert nur dann, wenn
der Versicherte nicht nur ein weitgehend ununterbrochenes Erwerbsleben
aufweisen kann, sondern auch durchgängig in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt hat. Und das ist eben nicht die
Regel. Zusätzlicher Sicherungsbedarf ist also notwendig. Genau
dem trägt die Rentenreform von 2001 Rechnung. Sie berücksichtigt,
dass die Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards
zukünftig nur dann im vollen Umfang möglich ist, wenn
neben die gesetzliche Rente auch Leistungen aus der betrieblichen
und privaten Zusatzsicherung treten.
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