Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber
zugunsten des Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag über
eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung bei einem
Versicherungsunternehmen ab.
Der Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60.
Lebensjahr bestehen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge
an das Versicherungsunternehmen, der Arbeitnehmer erhält
die Leistung.
Der maximale jährliche Beitrag zur Direktversicherung
beträgt 1752 Euro.
Hierauf wird ein pauschalisierter Steuersatz von 20 Prozent
für die Einkommen- und Kirchensteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag fällig. Die Steuer,
die eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlen ist, kann auch vom
Arbeitgeber übernommen werden.
Wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen
entnommen werden, sind diese sozialabgabenfrei.
Dadurch erhöht sich die Rentabilität einer Direktversicherung
nochmals.
Direktversicherungen können als Entgeltumwandlung
erfolgen. Damit wird das Gehalt des Arbeitnehmers in Versicherungsleistungen
umgewandelt. Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht
sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Vertrag
kann als Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen
werden. Eine Beitragsbefreiung für den Fall einer
Berufsunfähigkeit sollte immer eingeschlossen
werden, der Einschluss einer Rente bei Berufsunfähigkeit
ist möglich.
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als zusätzliches
Einkommen, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen erst ab
der Unverfallbarkeit zu. Die Unverfallbarkeit des Anspruchs
tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet
hat und entweder die Versorgungszusage seit mindestens
10 Jahren besteht oder die Versorgungszusage seit 3 Jahren
besteht und der Arbeitnehmer dem Betrieb seit mindestens 12
Jahren angehört. Bei einer Kapitallebensversicherung
kommt im Alter der Gesamtbetrag zur Auszahlung. Dieser ist
steuerfrei, bei Auszahlung in Form von monatlichen Renten
ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die Geldanlage der Direktversicherung ist nach den
Vorschriften des Versicherungsaufsichtrechts geregelt.
Es bestehen viele Variationen und neben Kapitallebens-
und Rentenversicherungen können auch Versicherungen
auf der Grundlage von Investmentfonds als Direktversicherung
abgeschlossen werden. Die unverfallbaren Ansprüche einer
Direktversicherung sind über den Pensionssicherungsverein
gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt.
Entsprechend dem neuen Altersvermögensgesetz können
jetzt auch beim Abschluss einer Direktversicherung
die Zulagen der Riester-Förderung genutzt werden.
Der Vertrag wird dann während der Einzahlungsphase nicht
pauschal versteuert, sondern ist steuerfrei und muss erst
im Alter versteuert werden.
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