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Die Direktversicherung


Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab.

Der Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen, der Arbeitnehmer erhält die Leistung.

Der maximale jährliche Beitrag zur Direktversicherung beträgt 1752 Euro. Hierauf wird ein pauschalisierter Steuersatz von 20 Prozent für die Einkommen- und Kirchensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag fällig. Die Steuer, die eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlen ist, kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen entnommen werden, sind diese sozialabgabenfrei. Dadurch erhöht sich die Rentabilität einer Direktversicherung nochmals.

Direktversicherungen können als Entgeltumwandlung erfolgen. Damit wird das Gehalt des Arbeitnehmers in Versicherungsleistungen umgewandelt. Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Vertrag kann als Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit sollte immer eingeschlossen werden, der Einschluss einer Rente bei Berufsunfähigkeit ist möglich.

Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als zusätzliches Einkommen, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen erst ab der Unverfallbarkeit zu. Die Unverfallbarkeit des Anspruchs tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet hat und entweder die Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren besteht oder die Versorgungszusage seit 3 Jahren besteht und der Arbeitnehmer dem Betrieb seit mindestens 12 Jahren angehört. Bei einer Kapitallebensversicherung kommt im Alter der Gesamtbetrag zur Auszahlung. Dieser ist steuerfrei, bei Auszahlung in Form von monatlichen Renten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.

Die Geldanlage der Direktversicherung ist nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtrechts geregelt. Es bestehen viele Variationen und neben Kapitallebens- und Rentenversicherungen können auch Versicherungen auf der Grundlage von Investmentfonds als Direktversicherung abgeschlossen werden. Die unverfallbaren Ansprüche einer Direktversicherung sind über den Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt.

Entsprechend dem neuen Altersvermögensgesetz können jetzt auch beim Abschluss einer Direktversicherung die Zulagen der Riester-Förderung genutzt werden. Der Vertrag wird dann während der Einzahlungsphase nicht pauschal versteuert, sondern ist steuerfrei und muss erst im Alter versteuert werden.

 



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