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Betriebliche Altersvorsorge


Die betriebliche Altersversorgung ist älter als die Sozialversicherung.

Schon im Mittelalter erbrachten die Gilden Fürsorgeleistungen für ihre Mitglieder. Während der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts wurde diese Idee wieder aufgegriffen und 1850 von Carl Zeiss in Jena die erste betriebliche Altersversorgung begründet. Die Gutehoffnungshütte, Krupp, Siemens und BASF folgten diesem Beispiel und gründeten Versorgungswerke zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Alter und bei Unfall sowie zur Versorgung der Familien im Todesfall. Das Ideal der Altersversorgung wird häufig als ein Modell mit drei Säulen dargestellt: gesetzliche, betriebliche Lind private Altersversorgung. Die zweite Säule ist allerdings das schwächste Glied, nur 4 bis 5 Prozent der Alterseinkünfte kommen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Betriebsrenten liegt im Jahr 2000 bei Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten lediglich bei 164 Euro für Männer und 81 Euro für Frauen. Nur bei Großunternehmen sind die Betriebsrenten höher. Hier erhalten Männer durchschnittlich 317 Euro und Frauen 112 Euro monatlich.

Mit der Einführung des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung von 1974 ist die Entscheidung, ob eine Altersversorgung eingerichtet und in welcher Form sie organisiert wird, allein dem Unternehmen überlassen. Vereinbart das Unternehmen mit seinen Beschäftigten eine Altersversorgung, erteilt es eine verbindliche Leistungszusage für eine Betriebsrente. Diese besteht aus regelmäßigen monatlichen Zahlungen im Alter, Leistungen bei Invalidität und Zahlungen an die Hinterbliebenen im Todesfall. Das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung regelt auch die Ansprüche für den Fall, dass der Arbeitgeber gewechselt wird. Unverfallbar werden die Ansprüche eines Mitarbeiters auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn dieser mindestens 35 Jahre alt ist, die Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren besteht oder er schon 12 Jahre im Betrieb gearbeitet hat und davon 3 Jahre lang eine betriebliche Altersversorgung bestanden hat.
Das Betriebsrentengesetz bietet dem Arbeitgeber folgende Möglichkeiten:

  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung

oder Verbindungen der vier Möglichkeiten unter Einbeziehung von Entgeltumwandlungen und beitragsorientierten Leistungszusagen. Mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes ist auch die betriebliche Altersvorsorge mit Zulagen wie bei der Biester-Rente möglich geworden, ebenso die Pensionskasse. Damit kann erstmals in Deutschland, wie es in den angelsächsischen Ländern schon längst möglich ist, Geld unter Renditegesichtspunkten für die Altersversorgung der Mitarbeiter angelegt werden.

 



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