Die betriebliche Altersversorgung ist älter als die Sozialversicherung.
Schon im Mittelalter erbrachten die Gilden Fürsorgeleistungen
für ihre Mitglieder. Während der Industrialisierung Mitte
des 19. Jahrhunderts wurde diese Idee wieder aufgegriffen und 1850
von Carl Zeiss in Jena die erste betriebliche Altersversorgung
begründet. Die Gutehoffnungshütte, Krupp, Siemens und
BASF folgten diesem Beispiel und gründeten Versorgungswerke
zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Alter und bei Unfall
sowie zur Versorgung der Familien im Todesfall. Das Ideal der Altersversorgung
wird häufig als ein Modell mit drei Säulen dargestellt:
gesetzliche, betriebliche Lind private Altersversorgung. Die zweite
Säule ist allerdings das schwächste Glied, nur 4 bis 5
Prozent der Alterseinkünfte kommen aus einer betrieblichen
Altersversorgung. Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen
Betriebsrenten liegt im Jahr 2000 bei Unternehmen bis zu
100 Beschäftigten lediglich bei 164 Euro für Männer
und 81 Euro für Frauen. Nur bei Großunternehmen sind
die Betriebsrenten höher. Hier erhalten Männer durchschnittlich
317 Euro und Frauen 112 Euro monatlich.
Mit der Einführung des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung
von 1974 ist die Entscheidung, ob eine Altersversorgung eingerichtet
und in welcher Form sie organisiert wird, allein dem Unternehmen
überlassen. Vereinbart das Unternehmen mit seinen Beschäftigten
eine Altersversorgung, erteilt es eine verbindliche Leistungszusage
für eine Betriebsrente. Diese besteht aus regelmäßigen
monatlichen Zahlungen im Alter, Leistungen bei Invalidität
und Zahlungen an die Hinterbliebenen im Todesfall. Das Gesetz zur
betrieblichen Altersversorgung regelt auch die Ansprüche für
den Fall, dass der Arbeitgeber gewechselt wird. Unverfallbar
werden die Ansprüche eines Mitarbeiters auf die Leistungen
aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn dieser mindestens
35 Jahre alt ist, die Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren
besteht oder er schon 12 Jahre im Betrieb gearbeitet hat und davon
3 Jahre lang eine betriebliche Altersversorgung bestanden hat.
Das Betriebsrentengesetz bietet dem Arbeitgeber folgende
Möglichkeiten:
- Pensionszusage
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
oder Verbindungen der vier Möglichkeiten unter Einbeziehung
von Entgeltumwandlungen und beitragsorientierten Leistungszusagen.
Mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes ist
auch die betriebliche Altersvorsorge mit Zulagen wie bei der Biester-Rente
möglich geworden, ebenso die Pensionskasse. Damit kann erstmals
in Deutschland, wie es in den angelsächsischen Ländern
schon längst möglich ist, Geld unter Renditegesichtspunkten
für die Altersversorgung der Mitarbeiter angelegt werden.
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