Meistens werden Alterssicherung und gesetzliche Rente in einem
Atemzug genannt.
Das ist logisch: Wer heute über die Rente spricht,
meint die gesetzlichen Ansprüche des Einzelnen aus einem einzigen,
eben dem staatlichen Versorgungssystem. Das Thema "Rente"
ist somit seit Jahren im Sprachgebrauch einseitig belegt. Dabei
bezeichnet das Wort im eigentlichen Sinn das Einkommen, das auf
Besitz-, Versicherungs- oder Versorgungsansprüchen beruht.
Daher ist die Alterssicherung in Deutschland durch ein Nebeneinander
zahlreicher, unterschiedlicher Systeme gekennzeichnet und die gesetzliche
Rentenversicherung somit nur eines von vielen Einzelsystemen.
Viele Menschen bekommen im Alter neben der Rente aus diesem System
auch Leistungen aus anderen, zum Beispiel eine Betriebsrente
oder Geld aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung beziehungsweise
einer privaten Rentenversicherung. Die verschiedenen Systeme der
Alterssicherung unterscheiden sich deutlich. Ihre Finanzierung beruht
auf unterschiedlichen Prinzipien und die Leistungen werden auf verschiedene
Weise berechnet. Im Wesentlichen lassen sich die Einzelsysteme jedoch
drei Gruppen zuordnen. Daher wird das Gesamtsystem der deutschen
Alterssicherung auch als Drei-Säulen-System bezeichnet.
|