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Private Rentenversicherung


Die private Rentenversicherung nimmt als Altersvorsorge einen immer höheren Stellenwert ein. Sie stellt eine Sonderform der kapitalbildenden Lebensversicherung dar. Bei Erleben des vorgesehenen Rentenbeginns wird keine Kapitalzahlung fällig, sondern regelmäßig wiederkehrende, lebenslang garantierte, zumeist monatliche Rentenzahlungen. Beim Tod der versicherten Person wird keine garantierte Leistung erbracht.
Der Abschluss einer Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, sich lebenslang einen monatlichen Betrag in einer beim Versicherungsabschluss bekannten Höhe zu sichern. Damit übernimmt der Versicherer das Risiko, dass das Geld für ein langes Leben nicht reicht. Rentenversicherungen können als aufgeschobene oder sofort beginnende lebenslange Altersrenten abgeschlossen werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

So wie in der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der eingezahlten Beiträge zum Kauf von Fondsanteilen verwendet. Hier bestehen die gleichen Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich einzelner Fonds, gemanagter Portfolios oder feststehender Anlagestrategien.

Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich in der Aufschubzeit, der Zeit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Rentenbeginn, nur dadurch von der fondsgebundenen Lebensversicherung, dass keine der Höhe nach garantierte Todesfallsumme vereinbart wird, sondern im Todesfall der aus dem Verkauf der Fondsanteile erzielte Erlös an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Das Kapitalanlagerisiko liegt beim Versicherten. Dieser entscheidet, wie sein Geld angelegt wird, welche Fonds gekauft werden, ob diese Fonds wieder verkauft werden und andere Fondsanteile erworben werden sollen oder ob die Police vom Management des Versicherers geführt werden soll.

Zum Rentenbeginn wird das Fondsvermögen aufgelöst und das dann vorhandene Geld in den Deckungsstock des Versicherers überführt - so wird aus dem zur Verfügung stehenden Kapital eine sofort beginnende Rentenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt liegt das Kapitalanlagerisiko nicht mehr bei Ihnen, sondern bei der Versicherungsgesellschaft. Viele Versicherer garantieren schon beim Vertragsabschluss der Fondspolice für 10 000 Euro eine monatliche Rente mit festgelegtem Rentenfaktor, zu der dann die während der Rentenlaufzeit erzielten Überschüsse des Versicherers in Form einer Überschussrente hinzukommen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung kennt keine zum Vertragsabschluss garantierte Rentenhöhe, sondern die Rentenhöhe wird erst bei Ablauf der Aufschubzeit, also am Ende des Sparvertrags, aufgrund der dann zur Verfügung stehenden Kapitalsumme errechnet.
Wie bei Rentenversicherungen üblich: mit einer in der Höhe garantierten Rente und einer Überschussrente, die der Höhe nach nicht garantiert werden kann. Auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ist ein flexibler Rentenbeginn möglich.

 



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