Die private Rentenversicherung nimmt als Altersvorsorge
einen immer höheren Stellenwert ein. Sie stellt eine Sonderform
der kapitalbildenden Lebensversicherung
dar. Bei Erleben des vorgesehenen Rentenbeginns wird keine Kapitalzahlung
fällig, sondern regelmäßig wiederkehrende, lebenslang
garantierte, zumeist monatliche Rentenzahlungen. Beim Tod der
versicherten Person wird keine garantierte Leistung erbracht.
Der Abschluss einer Rentenversicherung bietet die Möglichkeit,
sich lebenslang einen monatlichen Betrag in einer beim Versicherungsabschluss
bekannten Höhe zu sichern. Damit übernimmt der Versicherer
das Risiko, dass das Geld für ein langes Leben nicht reicht.
Rentenversicherungen können als aufgeschobene oder sofort
beginnende lebenslange Altersrenten abgeschlossen werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
So wie in der fondsgebundenen Lebensversicherung wird
der Sparanteil der eingezahlten Beiträge zum Kauf von
Fondsanteilen verwendet. Hier bestehen die gleichen Auswahlmöglichkeiten
hinsichtlich einzelner Fonds, gemanagter Portfolios oder feststehender
Anlagestrategien.
Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet
sich in der Aufschubzeit, der Zeit zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Rentenbeginn, nur dadurch von der
fondsgebundenen Lebensversicherung, dass keine der Höhe
nach garantierte Todesfallsumme vereinbart wird, sondern im
Todesfall der aus dem Verkauf der Fondsanteile erzielte Erlös
an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Das Kapitalanlagerisiko
liegt beim Versicherten. Dieser entscheidet, wie sein Geld
angelegt wird, welche Fonds gekauft werden, ob diese Fonds
wieder verkauft werden und andere Fondsanteile erworben werden
sollen oder ob die Police vom Management des Versicherers
geführt werden soll.
Zum Rentenbeginn wird das Fondsvermögen aufgelöst
und das dann vorhandene Geld in den Deckungsstock des Versicherers
überführt - so wird aus dem zur Verfügung stehenden
Kapital eine sofort beginnende Rentenversicherung.
Ab diesem Zeitpunkt liegt das Kapitalanlagerisiko nicht mehr
bei Ihnen, sondern bei der Versicherungsgesellschaft.
Viele Versicherer garantieren schon beim Vertragsabschluss
der Fondspolice für 10 000 Euro eine monatliche Rente
mit festgelegtem Rentenfaktor, zu der dann die während
der Rentenlaufzeit erzielten Überschüsse
des Versicherers in Form einer Überschussrente
hinzukommen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung
kennt keine zum Vertragsabschluss garantierte Rentenhöhe,
sondern die Rentenhöhe wird erst bei Ablauf der Aufschubzeit,
also am Ende des Sparvertrags, aufgrund der dann zur Verfügung
stehenden Kapitalsumme errechnet.
Wie bei Rentenversicherungen üblich: mit einer in der
Höhe garantierten Rente und einer Überschussrente,
die der Höhe nach nicht garantiert werden kann. Auch
bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ist ein flexibler
Rentenbeginn möglich.
|