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Lebensversicherung


Zum Abschluss einer Lebensversicherung wird ein Versicherungsnehmer benannt, der zugleich auch die versicherte Person sein kann. Der Versicherungsnehmer gibt die Versicherungsdauer vor. Aufgrund des Geschlechts, des Eintrittsalters und der gewünschten Versicherungssumme oder des Beitrags wird dann errechnet, wie hoch die Versicherungssumme und die monatliche Prämie sind.
Viele Versicherer bieten - abweichend von der Versicherungssumme als Basis für den Erlebensfall - die Möglichkeit, die auszuzahlende Summe im Todesfall individuell zu gestalten. Mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme müssen im Falle des Todes als garantierte Leistung ausgezahlt werden, damit das Finanzamt den Vertrag als steuerbegünstigt anerkennt.

In einer Beispielrechnung ermittelt die Versicherungsgesellschaft die voraussichtlichen Überschüsse für die Zukunft. Dies geschieht durch Hochrechnung der erwirtschafteten Überschüsse der letzten Jahre. Wenn Sie eine Lebensversicherung in einer Hochzinsphase abschließen und während der letzten Jahre vor Vertragsabschluss hervorragende Zinsertrage erzielt werden konnten, wird die Hochrechnung sehr positiv ausfallen. Waren die letzten Jahre eher dürftig, wird auch die Hochrechnung für die Zukunft geringer ausfallen. Unabhängig von den Hochrechnungen können sich die Überschüsse während der Vertragslaufzeit auch ganz anders entwickeln.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich insofern von den herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:

  • Todesfallschutz
  • Verfügbarkeit des Kapitals
  • Leistungsgarantien
  • Renditeerwartung
  • Ablaufleistung

Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt -
dieser Betrag wird dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.

Fondsgebundene Lebensversicherungen kennen keine Erlebensfallgarantien, sondern nur eine Zusage bezüglich des Todesfalls. Im Erlebensfall werden die Tageskurse der Fondsanteile ermittelt und diese Summe wird an den Versicherten ausgezahlt. Die Auszahlungssumme kann bei schlecht verlaufenden Aktien- und Rentenmärkten deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen, kann sogar kurz nach einem Börsencrash nur noch einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge ausmachen. Theoretisch kann der Auszahlungsbetrag auch gegen null gehen.

In der Regel werden fondsgebundene Lebensversicherungen für einen langen Anlagezeitraum, mindestens jedoch 12 Jahre, abgeschlossen. Bei langen Laufzeiten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass trotz der Kursschwankungen der Fonds eine deutlich höhere Rendite erzielt wird als bei konventionellen Lebensversicherungen. Im Einzelfall kann und wird dies anders sein. Ausgeprägte Marktschwankungen und große Markteinbrüche belasten - wenn sie am Beginn eines Vertrags gegen laufende Beitragszahlungen stattfinden - einen langfristigen Vertrag kaum, während ein Crash zum Ende der Vertragslaufzeit, auch wenn diese hervorragend war, einen deutlichen Verlust bedeutet. Daher sollten Verträge zur Alterssicherung immer lange vor Ablauf in sicherere Fondsanlagen getauscht werden.

Die Ablaufleistung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird durch Verkauf der Fondsanteile zum Tageskurs festgestellt und der erzielte Verkaufserlös wird an den Versicherten überwiesen. Alternativ dazu hat der Versicherte die Möglichkeit, sich die Fondsanteile in ein Depot stellen zu lassen, um so auf eine Kurserholung zu warten und erst dann die Anteile zu verkaufen oder am positiven Verlauf der Anteile weiter zu partizipieren.

 



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