Zum Abschluss einer Lebensversicherung wird ein Versicherungsnehmer
benannt, der zugleich auch die versicherte Person sein kann.
Der Versicherungsnehmer gibt die Versicherungsdauer vor. Aufgrund
des Geschlechts, des Eintrittsalters und der gewünschten
Versicherungssumme oder des Beitrags wird dann errechnet,
wie hoch die Versicherungssumme und die monatliche Prämie
sind.
Viele Versicherer bieten - abweichend von der Versicherungssumme
als Basis für den Erlebensfall - die Möglichkeit,
die auszuzahlende Summe im Todesfall individuell zu gestalten.
Mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme müssen im
Falle des Todes als garantierte Leistung ausgezahlt werden,
damit das Finanzamt den Vertrag als steuerbegünstigt
anerkennt.
In einer Beispielrechnung ermittelt die Versicherungsgesellschaft
die voraussichtlichen Überschüsse für die Zukunft.
Dies geschieht durch Hochrechnung der erwirtschafteten
Überschüsse der letzten Jahre. Wenn Sie eine Lebensversicherung
in einer Hochzinsphase abschließen und während
der letzten Jahre vor Vertragsabschluss hervorragende Zinsertrage
erzielt werden konnten, wird die Hochrechnung sehr positiv
ausfallen. Waren die letzten Jahre eher dürftig, wird
auch die Hochrechnung für die Zukunft geringer ausfallen.
Unabhängig von den Hochrechnungen können sich die
Überschüsse während der Vertragslaufzeit
auch ganz anders entwickeln.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden
sich insofern von den herkömmlichen Lebensversicherungen,
als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den
Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im Vergleich
zu konventionellen Versicherungen im Überblick:
- Todesfallschutz
- Verfügbarkeit des Kapitals
- Leistungsgarantien
- Renditeerwartung
- Ablaufleistung
Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung
besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene
Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den
Todes- und Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten
Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein
wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten
Beiträge, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird.
Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte Versicherungssumme
ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag
übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte
ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das Kapital verfügen,
wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung nicht
der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der Fondsanteile
zum Tageskurs ermittelt -
dieser Betrag wird dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte,
der die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse
ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.
Fondsgebundene Lebensversicherungen kennen keine
Erlebensfallgarantien, sondern nur eine Zusage bezüglich
des Todesfalls. Im Erlebensfall werden die Tageskurse der
Fondsanteile ermittelt und diese Summe wird an den Versicherten
ausgezahlt. Die Auszahlungssumme kann bei schlecht
verlaufenden Aktien- und Rentenmärkten deutlich unter
den eingezahlten Beiträgen liegen, kann sogar kurz nach
einem Börsencrash nur noch einen Bruchteil der eingezahlten
Beiträge ausmachen. Theoretisch kann der Auszahlungsbetrag
auch gegen null gehen.
In der Regel werden fondsgebundene Lebensversicherungen
für einen langen Anlagezeitraum, mindestens jedoch 12
Jahre, abgeschlossen. Bei langen Laufzeiten ist mit
hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass trotz der
Kursschwankungen der Fonds eine deutlich höhere
Rendite erzielt wird als bei konventionellen Lebensversicherungen.
Im Einzelfall kann und wird dies anders sein. Ausgeprägte
Marktschwankungen und große Markteinbrüche belasten
- wenn sie am Beginn eines Vertrags gegen laufende Beitragszahlungen
stattfinden - einen langfristigen Vertrag kaum, während
ein Crash zum Ende der Vertragslaufzeit, auch wenn diese hervorragend
war, einen deutlichen Verlust bedeutet. Daher sollten Verträge
zur Alterssicherung immer lange vor Ablauf in sicherere
Fondsanlagen getauscht werden.
Die Ablaufleistung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
wird durch Verkauf der Fondsanteile zum Tageskurs festgestellt
und der erzielte Verkaufserlös wird an den Versicherten
überwiesen. Alternativ dazu hat der Versicherte die Möglichkeit,
sich die Fondsanteile in ein Depot stellen zu lassen,
um so auf eine Kurserholung zu warten und erst dann die Anteile
zu verkaufen oder am positiven Verlauf der Anteile weiter
zu partizipieren.
|