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Zulagevoraussetzungen


Zulagevoraussetzungen nennt man die Bedingungen, um staatliche Zuschüsse zur "Riester-Rente" zu erhalten.

1. Man muss zum Kreis der Begünstigten gehören.

2. Zum Erhalt der Zulage müssen bestimmte Mindestbeiträge in die "Riester-Rente" investieren.

Dies sind 2002 und 2003 je ein Prozent des Bruttoeinkommens, 2004 und 2005 je zwei Prozent, 2006 und 2007 je drei Prozent, ab 2008 vier Prozent jährlich. Wer weniger einzahlt, erhält auch proportional weniger staatliche Zulagen.

 



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