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Wartezeit


Wartezeit nennt man die Mindestversicherungszeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Erst nach dieser kann ein Versicherter Leistungen aus der Rentenversicherung beanspruchen. Die Wartezeit für für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente beträgt die Wartezeit ebenfalls fünf Jahre. In Ausnahmefällen wie einem Autounfall, bzw. bei voller Erwerbsminderung kann aber dennoch eine Rente gezahlt werden.

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