Altersvorsorge - Rentenfonds - Privatrente
Startseite
Private Altersvorsorge
News
Artikel
Tipps
FAQ
Betriebliche Altersvorsorge
News
Artikel
Tipps
FAQ
Vorsorgestrategien
News @ VDKConcept
Altersvorsorge Blog

 

 

Vorruhestand


Als Vorruhestand bezeichnet man das vorzeitige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben. Das Vorruhestandsgeld zahlt der Arbeitgeber. Es ist keine Leistung der Rentenversicherungsträger und unterliegt der Steuerpflicht. Es löst Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung aus. Wann Vorruhestandsgeld durch den Arbeitgeber gezahlt werden kann, regelt das Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand.

zurück

 



Geldanlage Private Rente betriebliche Altersvorsorge Steuern sparen


 
Impressum | Datenschutz | Geldanlage Glossar | nützliche Links | Webseite zu Favoriten hinzufügen | Link zu uns | Experten
Quick Links: Rentenberechnung | Renteneintrittsalter | Rentenbesteuerung | Steuern sparen | Mindestrente | Rentenkürzungen
Betriebsrente | Sparbuch - Festgeld | Fondssparen | FAQ | Altersvorsorge-Blog | Geldanlage-News