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Übergangszeit


Übergangszeit wird die Zeit zwischen zwei Anrechnungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung genannt. Die Zeit zwischen einer beruflichen Ausbildung und dem Beginn eines Hochschulstudiums ist beispielsweise eine Übergangszeit. Über die Anrechnung einer Übergangszeit, die in diesem Fall nicht länger als 5 Monate dauern darf, entscheidet der Rentenversicherungsträger.

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