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Tod des Versicherten


Beim Tod eines Riester Versicherten erhalten die Erben bekommen die Erben das angesparte und verzinste Kapital. Die staatlichen Zulagen müssen jedoch komplett zurückgezahlt werden. Ehepartner können das "Riester-Konto" ihres verstorbenen Partners ohne Weiteres auf ihr eigenes übertragen lassen.

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