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Sozialversicherungsausweis


Der Sozialversicherungsausweis erhält jeder Versicherte von seinem Rentenversicherungsträger. Der Ausweis muss dem Arbeitgeber vom Versicherten vorgelegt werden. Je nach Beschäftigung muss der Sozialversicherungsausweis auch bei während dieser mitgeführt werden. Auch für eine Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt muss der Ausweis vorgezeigt werden.

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