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Sockelbeträge


Sockelbeträge bezeichnen die Mindestbeiträge zur "Riester-Rente" für Versicherte. Förderberechtigte ohne Kinder müssen von 2002 bis 2004 jedes Jahr mindestens 45 Euro aus eigenen Mitteln einzahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Bei einem Anspruch auf eine Kinderzulage beträgt der Sockelbetrag mindestens 38 Euro, bei einem Anspruch auf zwei oder mehr Kinderzulagen müssen mindestens 30 Euro im Jahr angespart werden.

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