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Nachversicherung


Nachversicherung betitelt die nachträgliche Einzahlung von Rentenbeiträgen für einen Beamten, welcher aus dem Beamtenverhältnis ohne Versorgung ausscheidet. Da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, muss die Behörde für einen Beamten Pflichtbeiträge für versicherungsfreie Zeiten nachzahlen.

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