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Kindererziehungszeiten


Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragzeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung gewertet. Die Beiträge werden vom Bund gezahlt. Dem Elternteil, welches das Kind erzogen hat, werden die Kindererziehungszeiten angerechnet. Hierbei wird angenommen, dass der kindererziehende Elternteil durchschnittlich verdient hätte. Beamte erhalten keine Anrechnung, da sie bereits anderweitig im Alter versorgt sind.

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