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Kinderberücksichtigungszeiten


Kindererziehungszeiten werden von der Gesetzliche Rentenversicherung als Beitragszeiten angerechnet. Hierdurch sollen Versicherungslücken geschlossen werden. Es wird jeweils die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes berücksichtigt. Bei pflegebedürftigen Kindern die zeit bis zum 18. Geburtstag.

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