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Geringfügige Beschäftigung


Geringfügig ist eine Beschäftigung , wenn sie regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt darf hierbei 325 Euro im Monat nicht übersteigen. Geringfügige Beschäftigungen sind kranken- und rentenversicherungsfrei, wenn keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wird.

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