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Freiwillige Zusatzrentenversicherung


Bis zum 30.06.1990.bestand die 1971 in der DDR eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung. Versicherte hatten in dieser Zeit die Möglichkeit ihr Arbeitsentgelt bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Mark monatlich zu versichern. In der bundesdeutschen Rentenversicherung werden Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung als rentensteigernd berücksichtig.

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