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Bescheid


Bescheid ist die Bezeichnung für die schriftlich festgestellte Entscheidung einer Behörde. Bewilligt, oder lehnt der Rentenversicherungsträger eine Leistung ab, wird dies in Form eines anfechtbaren Bescheides getan. Durch den Rentenbescheid werden Rentenleistungen festgestellt. Bestandteil eines Bescheides ist auch die Aufklärung über die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

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