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Beitragsbemessungsgrundlage


Die Beitragsbemessungsgrundlage ist für Beschäftigte das erzielte Arbeitsentgelt. Für versicherte Selbstständige gilt ein Regelbeitrag, welcher im Jahr 2003 in Westdeutschland jährlich 464,10 Euro im Monat, in Ostdeutschland 389,02 Euro monatlich beträgt. Hierbei liegen fiktive Jahreseinkommen von 28.560 Euro (West) bzw. 23.940 Euro (Ost) zugrunde. Selbstständige können abweichend vom Regelbeitrag auch eine einkommensgerechte Beitragszahlung wählen. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten müssen Selbstständige ihre Beiträge aber vollständig alleine zahlen, ausgenommen Selbstständige die über die Künstlersozialkasse sozialversichert sind.

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