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Beitragsbemessungsgrenze


Die Beitragsbemessungsgrenze definieret die Grenzen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Beitragsfrei ist der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil des Einkommens. Auch bei der Berechnung von Arbeitslosengeld wird dieser nicht einbezogen. Aufgrund unterschiedlicher Durchschnittsgehälter zwischen Ost und West, kommt es zu verschiedenen Beitragsbemessungsgrenzen.

Anbei ein Verweis auf die verschiedenen aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, neben Rentenversicherung und Knappschaftlicher Rentenversicherung gibt es die Beitagsbemessungsgrenze auch noch für die Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung.

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