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Arbeitsentgelt


Als Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer im Rentensystem, bezeichnet das Arbeitsentgelt das Arbeitseinkommen. Hierzu zählen alle Vom Arbeitnehmer bezogenen Leistungen aus einem Beschäftigungsverhältnis, was neben Bruttolohn z.B. auch Familienzuschläge oder Überstundenvergütungen sein können. Auch Provisionen, Gefahrenzulagen und Urlaubs- und Weihnachtgelder zählen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

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