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Als Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer
im Rentensystem, bezeichnet das Arbeitsentgelt das Arbeitseinkommen.
Hierzu zählen alle Vom Arbeitnehmer bezogenen Leistungen aus
einem Beschäftigungsverhältnis, was neben Bruttolohn
z.B. auch Familienzuschläge oder Überstundenvergütungen
sein können. Auch Provisionen, Gefahrenzulagen und Urlaubs-
und Weihnachtgelder zählen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
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