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Anrechnungszeiten


Anrechnungszeiten sind Zeiten in denen wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Schwangerschaft oder Mutterschaft, keine Beiträge von rentenversicherten Personen geleistet werden konnten. Dem Versicherten werden somit ohne Beitragszahlungen diese Zeiten angerechnet, als hätte er Beiträge gezahlt. Anrechnungszeiten werden zudem bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

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