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Altersteilzeit


Bei der Altersteilzeit wird vom Rentenversicherer die bisher geleistete Wochenarbeitszeit zur Hälfte reduziert. Vom Arbeitgeber werden dabei der Lohn auf mindestens 70 Prozent der bisherigen Netto-Bezüge, sowie die bisherigen Beiträge zu Gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 90% aufgestockt. Eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet nach dem Altersteilzeitgesetz die Grundlage für die Altersteilzeit.

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