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Abschlag


Wenn die Rente vor der Altersgrenze in Anspruch genommen wird, muss mit einem Abschlag gerechnet werden der pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent beträgt, pro Jahr 3,6 Prozent. Maximal beläuft sich der Abschlag auf 18,0 Prozent.

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