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Mehrheit für den Renten - Nachhaltigkeitsfaktor


Mit der Mehrheit von Rot-Grün, der sog. Kanzlermehrheit hat die Regierungskoalition in Berlin den Einspruch des Bundesrates gegen das Rentenversicherungs - Nachhaltigkeitsgesetz überstimmt. Somit ist auch der zweite Teil der Rentenreform 2004 verabschiedet. Mit dem Rentengesetz will die Bundesregierung die gesetzliche Rente bzw. Rentenversicherung, die unter den demographischen Veränderungen leidet (immer mehr Rentenempfänger, immer weniger Renteneinzahler), langfristig finanzierbar halten.

Quintessenz des Gesetzes von Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) ist der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die jährliche Rentenanpassungen gedämpft und somit das Rentenniveau langfristig deutlich gesenkt.

Die Höhe des jährlichen Rentenabschlages, der 2005 zum ersten Mal in Kraft tritt, ist davon abhängig, wie sich die Zahl der Beitragszahler zur Rente im Verhältnis zu den Rentenempfängern entwickelt.

Die Rentenanpassungen werden dadurch künftig entsprechend geringer ausfallen als bisher, weil sich die sog. Rentendynamik (Anpassung der Rente an wirtschaftliche Faktoren) nun nicht mehr am generellen Anstieg der Löhne, sondern nur noch an der beitragspflichtigen Bruttolohnsumme orientiert (je weniger Einzahler, je geringer die Rentenanpassung).

Darüber hinaus wird das allgemeine Rentenniveau bzw. Rentenhöhe durch die Abschaffung der Anrechnung von Schul- und Hochschulzeiten gesenkt. Erhalten bleiben die bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Durch diese Maßnahmen bei der Rente soll u.a. erreicht werden, den Beitragssatz zur Rente auf maximal 22 Prozent des Bruttoeinkommens zu begrenzen. Gleichzeitig wird im Gesetz zur Rente ein Rentenmindestniveau von 46 Prozent im Jahr 2020 und 43 Prozent 2030 festgeschrieben. Heute liegt das Rentenniveau bei ca. rund 53 Prozent. Für die Rentenpraxis bedeutet das, daß die Bundesregierung bei nicht erreichen der gesetzten Ziele entsprechende Maßnahmen ergreifen muß, die das angestrebte
Rentenziel gewährleisten. Dies könnte dann z.B. die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sein.

Mit dem Gesetz wird u.a. auch die Grenze für den frühestmöglichen Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand geregelt (mit 65 Jahren). Die Altersgrenzen bei der Frührente, nach Altersteilzeit, oder wegen Arbeitslosigkeit werden schrittweise von 2006 bis 2008 von 60 auf 63 Jahre angehoben.

Weitere Anpassungen beim Renteneintrittsalter (Heraufsetzen des Eintrittsalters) sind im Verlauf der nächsten Jahre und Jahrzehnte entsprechend zu erwarten. Dies widerspricht jedoch der Entwicklung auf dem Arbeits- und Wirtschaftsmarkt. Die Anzahl der Mitarbeiter über 50 Jahren in Deutschland ist so gering wie in keinem anderen EU-Land. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Es ist mit einem weiteren Rückgang zu rechnen. Die von Outsourcing (Produktionsverlagerung) geprägte Wirtschaft benötigt flexible und junge Arbeitskräfte, die alten erfahrenen Mitarbeiter bleiben auf der Strecke.

Dies widerum bedeutet, daß Millionen von älteren Arbeitnehmern bedingt durch Arbeitslosigkeit im Alter nachhaltige Rentenabschläge und damit finanzielle Einschränkungen hinnehmen werden müssen.

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