Nach wie vor gibt es einige legale Möglichkeiten, die Steuerbelastung
auf Kapitaleinkünfte zu drücken und somit Steuern zu sparen.
Die Verschiebung der Spargelder ins Ausland zählt allerdings
nicht dazu, denn auch die daraus fließenden Erträge müssen
- wollen Sie sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig machen
- ordnungsgemäß versteuert werden.
Kursgewinne
Steuerfrei können Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
wie Anleihen, Aktien oder Genußscheinen kassiert werden, wenn
zwischen Ankauf und Verkauf mehr als sechs Monate vergangen sind.
Diese Regelung begünstigt somit Wertpapiere, die bei einem
relativ niedrigen laufenden Zins satte Kursgewinne versprechen.
Bei Zerobonds, die keinerlei laufende Verzinsung vorsehen, funktioniert
dies allerdings nicht, denn hier muß bei einem vorzeitigen
Verkauf eine vom Fiskus angesetzte fiktive "Emissionsrendite"
versteuert werden. Auch bei Investmentfonds sind seit dem 1. Januar
1994 die zwischen zwei Ausschüttungsterminen aufgrund angesammelter
Zinsund Dividendenansprüche erzielten Kursgewinne zu versteuern.
Bei Immobilien muß der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf
mehr als zwei Jahre betragen, um den Wertsteigerungsgewinn ohne
Beteiligung des Fiskus verbuchen zu können. Werden diese "Spekulationsfristen"
nicht eingehalten, sind die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
und Immobilien als sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
nach § 23 Einkommensteuergesetz voll zu versteuern.
Aufschub von Zinseinnahmen
Vereinzelt lassen sich auch durch Anlageformen mit Zinsansammlung
und die damit verbundene Verlegung der Zinseinnahmen in die Zukunft
Steuern sparen. Interessant ist dies immer dann, wenn sich in nicht
allzu ferner Zukunft Ihr steuerpflichtiges Einkommen wesentlich
verringern wird, sei es durch den Eintritt ins Rentenalter oder
durch den Wegfall eines Verdienstes bei Doppelverdienern. Solche
Gedanken sollten Sie sich allerdings nur machen, wenn Ihr Sparerfreibetrag
durch eine laufende Verzinsung überschritten würde. Ansonsten
ist es günstiger, die Zinsen regelmäßig zu kassieren
und die jährlichen Freibeträge auszunutzen, um nicht den
vollen Ertrag erst am Ende der Laufzeit versteuern zu müssen
und dabei eine Überschreitung des Freibetrages zu riskieren.
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