Neue Modelle auf Basis fondsgebundener Rentenversicherung.
Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung
(GfK) Nürnberg zur "Riester-Rente" will
die Bevölkerung im Schnitt 100 Euro im Monat zusätzlich
zur Altersvorsorge aufbringen. Neben der klassischen Rentenversicherung
(39,2 Prozent) stehen die fondsgebundene Rentenversicherung
(30,9 Prozent) sowie Investmentfonds mit Auszahlungsplan (30,9
Prozent) hoch im Kurs.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung fließt
das Geld nicht überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere,
sondern ausschließlich in Investmentfonds. In Deutschland
bieten mittlerweile etwa 30 Unternehmen fondsgebundene Versicherungen
an. Die Idee ist, das langfristige Versicherungssparen mit
einer renditeträchtigen Anlageform, wie etwa Aktienfonds,
zu verbinden. Der Kunde kann je nach Mentalität und dem
Angebot der Versicherer die Fonds selbst auswählen oder
die Anlageentscheidung Fachleuten überlassen und so genannte
gemanagte Fondskonzepte in Anspruch nehmen.
Da der Ertrag vom Erfolg des Investmentfonds an den Kapitalmärkten
abhängt, der sich praktisch täglich ändert,
kann die Ablaufleistung nicht garantiert werden. Fondspolicen
bieten daher keine garantierte Mindestverzinsung. Dem Anleger
wird vom Versicherer lediglich einmal pro Jahr mitgeteilt,
wie viele Fondsanteile an welchem Fonds er erworben hat. Wer
dann in der Zeitung nachsieht, was die Anteile aktuell wert
sind, kennt den momentanen Wert seiner Anlage. Der Wert der
Anlage ist allerdings nicht identisch mit dem Auszahlungsbetrag
bzw. dessen späterer Verrentung (Monatsrente), da laufend
Kosten vom Fondsvermögen zu bezahlen sind, die die meisten.
Versicherer in ihren Modellrechnungen gern verschweigen. Unterm
Strich sind oft 20 Prozent des Beitrags für Kosten fällig.
Deshalb erreichen nur die allerbesten Fonds ein für den
Kunden akzeptables Altersvorsorgeergebnis.
Um in den Genuss der staatlichen "Riester-Förderung"
zu kommen, müssen die Gesellschaften bei der fondsgebundenen
Rentenversicherung vor allem eine Auszahlungsgarantie einbauen.
Zudem müssen die Verträge auf nachgelagerte Besteuerung
umgestellt und die Abschlusskosten, also der Lohn für
den Verkäufer, auf mindestens zehn Jahre verteilt werden.
Zur Auszahlungsgarantie bei "Riester-Policen"
haben sich drei Varianten herausgebildet:
- Variante 1: Die konventionelle aufgeschobene Rentenversicherung
wird mit einemm eigenen Deckungsstock versehen. Dort wird
der zulässige Aktienanteil von 35 Prozent ausgeschöpft
und so das Ergebnis trotz niedrigen Rechnungszinses (3,25
Prozent) verbessert.
- Variante 2: Die "quasi" fondsgebundene
Lebensversicherung legt einen Teil des monatlichen Beitrages
konventionell an und sichert damit die Garantieleistung.
Der Rest des Beitrages sowie alle Überschüsse
aus dem konventionellen Beitragstopf gehen in den Fonds,
mitunter auch nur die Überschüsse. Dies bringt
aufgrund der ebenfalls beschränkten Aktienanteile nur
leicht höhere Ergebnisse, erfordert jedoch höheren
Verwaltungsaufwand.
- Variante 3: Der Kunde bezahlt Beiträge, erhält
die Auszahlungsgarantie jedoch von einer Investmentgesellschaft.
Es findet praktisch eine Absicherung im Fonds statt (Garantiefonds):
Der Kunde erhält garantiert Beiträge zurück
und außerdem eine Gewinnbeteiligung, wenn das Guthaben
über den Garantiewert ansteigt, z. B. in Höhe
von 80 Prozent der Steigerung. Allerdings haben Banken bislang
noch nie Garantien über lange Laufzeiten von 30 und
mehr Jahren gegeben
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