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Stückzinsen


Beim Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren zwischen zwei Zinsterminen erhält in der Regel der Käufer des Papiers den nächstfälligen Zinsschein, der einen Zinsanspruch für den gesamten zurückliegenden Zinszeitraum (meist sechs Monate oder ein Jahr) verbrieft. Der dem Verkäufer zustehende Anteil der Zinserträge wird in diesem Zusammenhang in Form von Stückzinsen verrechnet und auf den Kurswert der Wertpapiere aufgeschlagen. So erhalten unter dem Strich sowohl Käufer als auch Verkäufer den ihnen zustehenden Zinsanteil.

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