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Spareckzins


Zinssatz, den Kreditinstitute in der Vergangenheit für Spareinlagen mit gesetzlicher (dreimonatiger) Kündigungsfrist zahlten. Nach der Reform der Sparverkehrsvorschriften dürfte in Zukunft der Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist im Sprachgebrauch als Spareckzins bezeichnet werden.

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