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Sonderverwahrung


Verwahrungsart von Wertpapieren, bei der der Anleger - im Gegensatz zur
Girosammelverwahrung - das Eigentum an den hinterlegten Urkunden behält. Er hat einen Anspruch darauf, das konkret eingelieferte Wertpapier wieder zurückzubekommen. Um eine Trennung der von verschiedenen Hinterlegern eingelieferten Papiere vorzunehmen, werden diese von den Kreditinstituten in Streifbändern verwahrt, auf denen unter anderem Name und Anschrift des Hinterlegers sowie Daten wie die Wertpapierart und die Kenn-Nummer vermerkt werden. Man spricht deshalb auch von der "Streifbandverwahrung". In der Praxis hat diese Verwahrungsart allerdings so gut wie keine Bedeutung mehr, da sie zu umständlich und kostenaufwendig ist.

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