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Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)


Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes darüber, daß ein Steuerpflichtiger nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung zahlen die Kreditinstitute sämtliche Zins- und Dividendenerträge ohne Steuerabzüge aus. Eine NV-Bescheinigung erhalten Ledige bzw. Verheiratete, die keinerlei Einkommensteuer zahlen müssen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb der steuerfreien Grundfreibeträge liegt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt jeweils für drei Jahre, eine Änderung der Einkommensverhältnisse muß allerdings dem Finanzamt angezeigt werden.

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