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Freistellungsauftrag


Auftrag des Anlegers an die Kreditinstitute, bei denen er Anlagen unterhält, die daraus fließenden Erträge von der Zinsabschlagsteuer sowie von Körperschaftsteuer- und Kapitalertragsteuerabzügen bis zur Höhe des im Auftrag angegebenen Betrages freizustellen. Freistellungsaufträge können an mehrere Institute erteilt werden, die Gesamtsumme der freigestellten Beträge darf den Höchstbetrag ( Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale) von 3.050/ 6.100 € pro Jahr für Ledige/Verheiratete aber nicht überschreiten. Die Formulare zur Erteilung eines Freistellungsauftrages sind bei dem jeweiligen Kreditinstitut erhältlich. Kein Freistellungsauftrag kann für Erträge aus Tafelpapieren erteilt werden.

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