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Bundesschuldenverwaltung


Staatliche Stelle, die das Bundesschuldenbuch des Bundes und seiner Sondervermögen (Bundesbahn, Bundespost) führt. Für jede neu aufgelegte Anleihe, bei Bundesobligationen und Bundesschatzbriefen für jede neue Ausgabe, wird ein eigenes Schuldbuch angelegt. In den Schuldbüchern werden die Forderungen der einzelnen Anleger gegenüber Bund, Bahn und Post festgehalten. Wertpapierurkunden darüber werden nicht ausgestellt. Man spricht deshalb in diesem Zusammenhang auch von "Schuldbuchforderungen" oder "Wertrechten". Anleger können bei der Bundesschuldenverwaltung kostenlos ein Schuldbuchkonto unterhalten, auf dem alle erworbenen öffentlichen Wertpapiere verbucht werden.

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