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Bezugsrecht


Den bisherigen Aktionären eingeräumtes Recht auf den Bezug von "jungen" Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft neu ausgegeben werden. Durch die Gewährung eines Bezugsrechtes je Altaktie soll verhindert werden, daß der Aktienanteil der Altaktionäre durch die Kapitalerhöhung im Verhältnis zum Grundkapital der Gesellschaft geringer wird. Es wird ein Bezugsverhältnis festgelegt, das bestimmt, wie viele Bezugsrechte zum Bezug einer neuen Aktie notwendig sind. Bezugsrechte können während eines zeitlich begrenzten Zeitraums - der Bezugsfrist - an der Börse ge- und verkauft werden.

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