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Belegschaftsaktien


Aktien, die Betriebsangehörigen vom Arbeitgeber zu einem Vorzugspreis angeboten werden. Die Zahlung des Kaufpreises kann auch durch die Verrechnung von vermögenswirksamen Leistungen erfolgen. Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen gewährt der Staat je Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von 20 % auf einen Höchstbetrag von 468 € pro Jahr.

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